Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenz­verfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt. Im Insolvenzantragsverfahren, der Phase zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, besteht im deutschen Insolvenzrecht die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Ordnet das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung an, so bestellt es anstelle eines Insolvenzverwalters einen Sachwalter.


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